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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 17.08.1982, Az.: 1 ABR 50/80

Polizeiliche Kontrolluntersuchung; Diebstahl; Mitbestimmungsrecht; Direktionsrecht; Anordnung; Ordnungsmaßnahme

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
17.08.1982
Aktenzeichen
1 ABR 50/80
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1982, 10137
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Gelsenkirchen 09.01.1980 - 4 BV 10/79
LAG Hamm 13.08.1980 - 12 TaBV 12/80

Fundstellen

  • DB 1982, 2578
  • NJW 1983, 646-647 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Aufforderung des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer oder eine Gruppe von ihnen, sich im Betrieb einer polizeilichen Kontrolluntersuchung zur Aufdeckung eines Gelddiebstahls zum Nachteil eines Betriebsangehörigen zu stellen, kann eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme der Ordnung des Betriebs i. S. von § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG sein, wenn die Aufforderung als Ausübung des arbeitgeberischen Direktionsrechts zu verstehen ist. Ist die Aufforderung dagegen lediglich im Sinne einer Weitergabe der polizeilichen Anordnungen zu verstehen, dann fehlt es an einer eigenständigen Ordnungsmaßnahme des Arbeitgebers, die Gegenstand des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats sein könnte. Welche Bedeutung einer derartigen Aufforderung des Arbeitgebers im Einzelfall zukommt, ist im wesentlichen eine Frage tatrichterlicher Würdigung.