Bundessozialgericht
Urt. v. 11.03.1976, Az.: 7 RAr 63/74
Berufliche Umschulung; Teilnahme an einer Maßnahme; Ende; Abschlußprüfung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 11.03.1976
- Aktenzeichen
- 7 RAr 63/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10764
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 41, 224 - 229
- SozR 4100 § 44 Nr 8
Amtlicher Leitsatz
Die Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Umschulung (AFG § 47) und damit der Anspruch auf Förderungsleistungen nach AFG §§ 44, 45 endet mit der Ablegung der für den Bildungsgang vorgesehenen ordnungsgemäßen Abschlußprüfung jedenfalls dann, wenn nach diesem Zeitpunkt weitere Unterrichtsveranstaltungen als Bestandteil der beruflichen Umschulung weder als erforderlich vorgesehen sind noch stattfinden (Fortführung BSG 17.12.1975 7 RAr 39/74).