Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 20.06.1996, Az.: 2 BvR 634/96
Überwachung; Besucher; Familienangehörige; Untersuchungshaft
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 20.06.1996
- Aktenzeichen
- 2 BvR 634/96
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 12477
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NStZ 1996, 613-614 (Volltext mit red. LS)
- NStZ-RR 1997, 7-8 (Volltext mit red. LS)
- StV 1997, 257-258
Amtlicher Leitsatz
Die Anordnung der akustischen Besuchsüberwachung setzt konkrete Anhaltspunkte für einen Mißbrauch des Besuches, der eine Gefährdung des Haftzwecks mit sich bringt, voraus. Daß eine möglicher Mißbrauch nicht völlig auszuschließen ist, reicht nicht aus. Betrifft die akustische Überwachung Besuche von Familienangehörigen, bedarf es einer besonders ernstlichen und eingehenden, auch die Dauer der Untersuchungshaft einbeziehenden Prüfung, ob die Besuchseinschränkung unverzichtbar vom Zweck der Untersuchungshaft oder der Ordnung des Vollzugs gefordert wird.