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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 20.06.1996, Az.: 2 BvR 634/96

Überwachung; Besucher; Familienangehörige; Untersuchungshaft

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
20.06.1996
Aktenzeichen
2 BvR 634/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 12477
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NStZ 1996, 613-614 (Volltext mit red. LS)
  • NStZ-RR 1997, 7-8 (Volltext mit red. LS)
  • StV 1997, 257-258

Amtlicher Leitsatz

Die Anordnung der akustischen Besuchsüberwachung setzt konkrete Anhaltspunkte für einen Mißbrauch des Besuches, der eine Gefährdung des Haftzwecks mit sich bringt, voraus. Daß eine möglicher Mißbrauch nicht völlig auszuschließen ist, reicht nicht aus. Betrifft die akustische Überwachung Besuche von Familienangehörigen, bedarf es einer besonders ernstlichen und eingehenden, auch die Dauer der Untersuchungshaft einbeziehenden Prüfung, ob die Besuchseinschränkung unverzichtbar vom Zweck der Untersuchungshaft oder der Ordnung des Vollzugs gefordert wird.