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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.05.1978, Az.: 5 AZR 580/77

Rundfunkbeauftragter; Ermittlung von Schwarzhörern; Arbeitnehmer; Freie Mitarbeiter; Freie Gestaltung der Tätigkeit; Bestimmung der Arbeitszeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
17.05.1978
Aktenzeichen
5 AZR 580/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10107
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 03.05.1977 - 8 Sa 144/76

Fundstelle

  • AP Nr. 28 zu § 611 BGB Abhängigkeit

Amtlicher Leitsatz

Ob Rundfunkbeauftragte, die Schwarzhörer ermitteln sollen, Arbeitnehmer oder freie Mitarbeiter sind, hängt davon ab, ob sie nach Vertrag und praktischer Handhabung im wesentlichen ihre Tätigkeit frei gestalten und ihre Arbeitszeit selbst bestimmen können.