Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.04.1977, Az.: 4 AZR 723/75
Tarifvertrag; Landwirtschaftliche Sachbearbeiter; Tätigkeitsmerkmale
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 06.04.1977
- Aktenzeichen
- 4 AZR 723/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 10018
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- § 23 BAT
Fundstelle
- AP Nr 96 zu §§ 22, 23 BAT
Amtlicher Leitsatz
1. Durch den Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung des Teils III Abschnitt L der Anlage 1 a zum BAT für Landwirtschaftliche Sachbearbeiter bei den Standortverwaltungen mit Geländebetreuungsaufgaben sowie Angestellte in der Arbeitsvorbereitung ist kein wirksames Tarifrecht gesetzt worden.
2. Wird zwischen den Arbeitsvertragsparteien im Bewußtsein dieser Rechtslage die Geltung dieses Tarifvertrages einzelvertraglich vereinbart, so gilt zwischen ihnen der vorgenannte "Tarifvertrag" als Vertragsrecht, nicht jedoch als Tarifrecht.
3. Der "Leiter der gesamten Arbeitsvorbereitung" im Sinne der Tätigkeitsmerkmale der VergGruppen III und II a braucht nur die in dem betreffenden Betrieb anfallenden Arbeiten auf dem Gebiete der Arbeitsvorbereitung auszuführen. Es wird auch nicht der Bestand einer besonderen Abteilung für Arbeitsvorbereitung verlangt. Die Tätigkeitsmerkmale verlangen jedoch, daß der betreffende Angestellte mit entsprechender Leitungsfunktion auf mehreren der in der VergGr. IV a bezeichneten fachlichen Teilgebieten tätig zu werden hat und daß seine auszuübende Tätigkeit sowohl eine REFA-Grundausbildung als auch eine AWF- oder REFA-Sonderausbildung erfordert.