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Bundessozialgericht
Urt. v. 03.10.1984, Az.: 9a RVg 6/83

Unbillige Entschädigung; Ständige Gefahr; Selbstbefreiung; Selbstverantwortung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
03.10.1984
Aktenzeichen
9a RVg 6/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10791
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hannover 16.08.1983 - S 18 Vg 47/83

Fundstellen

  • BSGE 57, 168 - 170
  • NJW 1985, 647-648 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1986, 235 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Eine Entschädigung wäre "unbillig" i. S. des § 2 Abs. 1 OEG, wenn der Geschädigte einer ständigen Gefahr zum Opfer gefallen ist, aus der er sich bei einem Mindestmaß an Selbstverantwortung selbst hätte befreien können.