Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 18.07.2001, Az.: 1 BvQ 26/01
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl; Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG); Rechtlicher Rahmen für gleichgeschlechtliche Gemeinschaften; Erstmalige Zuerkennung von Rechten zur besseren Entfaltung der Persönlichkeit und zum Abbau langdauernder Diskriminierungen; Überwiegen der gesetzlich eingeräumten Rechte gegenüber den eintretenden Nachteilen für das gemeine Wohl unter Einbeziehung des Eheschutzes, der Testierfreiheit, der Elternrechte, der Unterhaltspflichten und des Zeugnisverweigerungsrechts
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 18.07.2001
- Aktenzeichen
- 1 BvQ 26/01
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2001, 30265
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfGE 104, 51 - 63
- NordÖR 2001, 436-437
- ZErb 2001, 115-119
- ZTR 2001, 409
Verfahrensgegenstand
Erlass einer einstweiligen Anordnung dahin gehend, dass das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16. Februar 2001 (BGBl I S. 266), geändert durch Artikel 25 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen vom 19. Juni 2001 (BGBl I S. 1046), bis zur Entscheidung über die Normenkontrollanträge der Antragstellerinnen nicht in Kraft tritt, hilfsweise außer Vollzug gesetzt wird,
In den Verfahren über die Anträge
hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat -
unter Mitwirkung
des Vizepräsidenten Papier,
der Richterinnen Jaeger, Haas,
der Richter Hömig, Steiner,
der Richterin Hohmann-Dennhardt und
der Richter Hoffmann-Riem, Bryde
auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 11. Juli 2001
durch Urteil
für Recht erkannt:
Tenor:
Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt.
Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter:
BVerfG - 18.07.2001 - AZ: 1 BvQ 23/01