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Bundessozialgericht
Urt. v. 15.11.1979, Az.: 7 RAr 79/78

Verfassungsmäßigkeit des § 42 Abs. 2 AFG; Anwendbarkeit des § 42 Abs. 2 AFG; Bildungsmaßnahme

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
15.11.1979
Aktenzeichen
7 RAr 79/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10714
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR 4100 § 42 Nr 8

Amtlicher Leitsatz

1. AFG § 42 Abs 2 idF des AFGHStruktG ist verfassungsgemäß.

2. AFG § 42 Abs 2 idF des AFGHStruktG ist auch anwendbar, wenn der Antragsteller die frühere Bildungsmaßnahme nur teilweise durchlaufen hat, sofern die Beklagte seine Teilnahme hieran gefördert hat.