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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 31.01.1991, Az.: BVerwG 2 WD 48/90

Veruntreuung von Kameradengeldern; Zumessungserwägungen; Maßnahmebemessung; Dienstgradherabsetzung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
31.01.1991
Aktenzeichen
BVerwG 2 WD 48/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 12856
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
TDiG Mitte Koblenz 12.07.1990 - M 2 VL 1/90

Fundstelle

  • BVerwGE 93, 34 - 38

Amtlicher Leitsatz

Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei der Ahndung des vorsätzlichen Zugriffs eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen von Kameraden ist grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad.