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Art. 30 BayRiStAG - Beteiligung bei Unfallverhütung und Arbeitsschutz

Bibliographie

Titel
Bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz (BayRiStAG)
Amtliche Abkürzung
BayRiStAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
301-1-J

Für die Beteiligung bei Unfallverhütung und Arbeitsschutz gilt Art. 79 BayPVG entsprechend.