Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 15.02.1967, Az.: 2 BvR 658/65

Verhängung der Hausstrafe; Strafgefangener; Akt öffentlicher Gewalt; Beanstandung des Akts öffentlicher Gewalt

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
15.02.1967
Aktenzeichen
2 BvR 658/65
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1967, 10670
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Hamm 08.11.1965 - 1 VAs 111/65

Fundstellen

  • BVerfGE 21, 191 - 196
  • DRiZ 1967, 165-166
  • DVBl 1967, 890 (amtl. Leitsatz)
  • DÖV 1967, 578 (amtl. Leitsatz)
  • JuS 1967, 422
  • NJW 1967, 923-924 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Ein Akt öffentlicher Gewalt ist die Verhängung einer Hausstrafe gegen einen Strafgefangenen durch den Anstaltsleiter.Dagegen steht der Rechtsweg nach Art. 19 Abs. 4 offen.

2. Der in Art. 19 Abs. 4 GG grundrechtlich gewährleistete umfassende Rechtsschutz erfordert im Rahmen des Verfahrens nach den §§ 23 ff. EGGVG eine umfassende Prüfung und nicht nur die Klärung der Frage, ob eine Beanstandung eines Akts der öffentlichen Gewalt aus Rechtsgründen vorzunehmen ist.