Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 24.01.1989, Az.: BVerwG 1 WB 25/88
Offizier des Truppendienstes; Fachschulreife; Abgeschlossene Berufsausbildung; Ausbildung ohne Studium; Kommandierung zu Förderlehrgang
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 24.01.1989
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 WB 25/88
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1989, 12646
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NZWehrr 1990, 35
Amtlicher Leitsatz
Ein Offizier des Truppendienstes, der lediglich über die Fachschulreife und eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt und deswegen im Ausbildungsgang III (Ausbildung ohne Studium) ausgebildet worden ist, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Kommandierung zu einem Förderlehrgang zwecks Erwerbs der Fachhochschulreife und anschließende Versetzung an eine Universität der Bundeswehr zur Aufnahme eines Fachhochschulstudiums.