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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 24.01.1989, Az.: BVerwG 1 WB 25/88

Offizier des Truppendienstes; Fachschulreife; Abgeschlossene Berufsausbildung; Ausbildung ohne Studium; Kommandierung zu Förderlehrgang

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
24.01.1989
Aktenzeichen
BVerwG 1 WB 25/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 12646
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NZWehrr 1990, 35

Amtlicher Leitsatz

Ein Offizier des Truppendienstes, der lediglich über die Fachschulreife und eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt und deswegen im Ausbildungsgang III (Ausbildung ohne Studium) ausgebildet worden ist, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Kommandierung zu einem Förderlehrgang zwecks Erwerbs der Fachhochschulreife und anschließende Versetzung an eine Universität der Bundeswehr zur Aufnahme eines Fachhochschulstudiums.