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Bundessozialgericht
Urt. v. 11.01.1989, Az.: 7/11b RAr 16/87

Vermittlungswille ; Zuschußgewährung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
11.01.1989
Aktenzeichen
7/11b RAr 16/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 11287
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NZA 1989, 572

Amtlicher Leitsatz

Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist ein ernsthafter Vermittlungswille des einzustellenden Arbeitnehmers. Er ist zu verneinen, wenn deutliche Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, daß der Meldende an einer Vermittlung in Arbeit objektiv nicht (mehr) interessiert ist.