§ 32 LHO - Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsplans
Bibliographie
- Titel
- Hessische Landeshaushaltsordnung (LHO)
- Amtliche Abkürzung
- LHO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 43-92
Auf Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans sind der Erste und der Zweite Teil sinngemäß anzuwenden.