Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 1 KomWG

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlgesetz (KomWG)
Amtliche Abkürzung
KomWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2806

Dieses Gesetz gilt für die Wahl der Gemeinderäte, der Ortschaftsräte, der Bezirksbeiräte und des Bürgermeisters (Gemeindewahlen), für die Wahl der Kreisräte, für die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart sowie für die Anhörung der Bürger bei Grenzänderungen, den Antrag auf eine Einwohnerversammlung, den Einwohnerantrag, das Bürgerbegehren und die Durchführung des Bürgerentscheids.