§ 7 MFG Hamburg - Überbetriebliche Ausbildungsstätten
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen und der in der Wirtschaft tätigen freien Berufe (Mittelstandsförderungsgesetz Hamburg - MFG Hamburg)
- Amtliche Abkürzung
- MFG Hamburg
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 707-1
Die Errichtung, Erweiterung und Ausstattung überbetrieblicher Bildungsstätten können finanziell gefördert werden, soweit sie der beruflichen Ausbildung oder Fortbildung dienen.