§ 34 HeilBG - Gleichstellung von Anerkennungen
Bibliographie
- Titel
- Heilberufsgesetz (HeilBG)
- Amtliche Abkürzung
- HeilBG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 2122-1
Eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes in anderen Kammerbezirken erteilte Anerkennung zum Führen einer Bezeichnung im Sinne des § 25 gilt auch in Rheinland-Pfalz.