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Art. 30 BayLplG - Vorrang des Staatsvertrages

Bibliographie

Titel
Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) 
Amtliche Abkürzung
BayLplG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
230-1-W

Die Bestimmungen des Staatsvertrags zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller vom 31. März 1973 (GVBl. S. 305, BayRS 01-1-7-W) in der jeweils geltenden Fassung haben Vorrang vor den Regelungen dieses Gesetzes, soweit die Bestimmungen des Staatsvertrags von den Regelungen dieses Gesetzes abweichen.