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§ 58a SG - Reservewehrdienstverhältnis

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
Amtliche Abkürzung
SG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
51-1

Die Rechtsstellung der Soldaten in einem Reservewehrdienstverhältnis wird durch das Reservistengesetz geregelt.