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§ 69 HWG - Bisherige Sondernutzungen

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
Amtliche Abkürzung
HWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2136-1

Sondernutzungen, die bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes rechtmäßig ausgeübt werden, bleiben unberührt; § 19 Absätze 4 ist jedoch anwendbar.