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§ 22 DSchG - Gebühren

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Schutz der Denkmale (Denkmalschutzgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
DSchG,SH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
224-11

Entscheidungen und Eintragungen nach diesem Gesetz sind gebührenfrei. Das gilt auch für Beratungen der Eigentümerinnen und Eigentümer, der Besitzerinnen und Besitzer oder der sonst Verfügungsberechtigten.