§ 2 KG - Übertragene konsularische Aufgaben
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- KG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 27-5
Die Konsularbeamten sind berufen, die Aufgaben und Befugnisse wahrzunehmen, die ihnen durch dieses Gesetz oder andere Rechts- und Verwaltungsvorschriften übertragen werden, insbesondere auf folgenden Gebieten,
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten,
Pass- und Sichtvermerksangelegenheiten,
Personenstandsangelegenheiten,
Mitwirkung bei der Erledigung von Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und bei Nachlassangelegenheiten,
Beurkundungen, Legalisation ausländischer und Echtheitsbestätigung inländischer öffentlicher Urkunden
Schifffahrtssachen und Seemannsangelegenheiten,
Erledigung oder Übermittlung von Rechtshilfeersuchen,
Zustellungen,
Überwachung der Einhaltung von Verträgen.