§ 49 LHO - Einweisung in eine Planstelle
Bibliographie
- Titel
- Landeshaushaltsordnung (LHO)
- Amtliche Abkürzung
- LHO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Brandenburg
- Gliederungs-Nr.
- 630-1
Ein Amt darf nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen werden.