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§ 49 LHO - Einweisung in eine Planstelle

Bibliographie

Titel
Landeshaushaltsordnung (LHO)
Amtliche Abkürzung
LHO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
630-1

Ein Amt darf nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen werden.