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§ 32 GO BT - Erklärung außerhalb der Tagesordnung

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Redaktionelle Abkürzung
GO BT
Normtyp
Erlass
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
1101-1

Zu einer dringlichen Erklärung tatsächlicher oder persönlicher Art außerhalb der vereinbarten oder beschlossenen Tagesordnungen erteilt der Präsident vor Eintritt in die jeweilige Tagesordnung, nach Schluss, Unterbrechung oder Vertagung einer Aussprache nach seinem Ermessen das Wort. Der Anlass ist ihm vorab mitzuteilen. Die Erklärung darf nicht länger als drei Minuten dauern.