Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 1 GOLReg - Richtlinien der Regierungspolitik

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung der Landesregierung Brandenburg
Redaktionelle Abkürzung
GOLReg,BB
Normtyp
Geschäftsordnung
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
1101-1

Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik. Diese sind von den Ministern bei der Ausübung ihrer Ressortverantwortung zu beachten. Der Ministerpräsident achtet auf die Einheitlichkeit der Regierungspolitik. Maßnahmen von allgemeiner politischer Bedeutung, die die Richtlinienkompetenz berühren, sind mit ihm vorher abzustimmen.