§ 126 PatG - Amtssprache
Bibliographie
- Titel
- Patentgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- PatG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 420-1
1Die Sprache vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Patentgericht ist deutsch, sofern nichts anderes bestimmt ist. 2Im Übrigen finden die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Gerichtssprache Anwendung.