Anlage 11 LWO - Anlage 11
(zu § 31 Abs. 4 Nr. 3)
Bibliographie
- Titel
- Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung - LWO)
- Amtliche Abkürzung
- LWO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 111-1-1-I
| Zutreffendes bitte ankreuzen [X] oder in Druckschrift ausfüllen | ||||
|---|---|---|---|---|
| VERSICHERUNG AN EIDES STATT | ||||
| zur Aufstellung der Wahlkreisliste | ||||
| Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen | ||||
| Wir versichern gegenüber dem Wahlkreisleiter des Wahlkreises __________ | ||||
| an Eides statt, | ||||
| 1. | dass die | [_] Mitgliederversammlung | [_] Vertreterversammlung | |
| der (Name der Partei oder Wählergruppe) | Kurzbezeichnung | |||
| im Wahlkreis | ||||
| am (Datum) | in (Ort) | |||
| die Bewerber und ihre Reihenfolge auf der Wahlkreisliste der vorbezeichneten Partei oder Wählergruppe für den obengenannten Wahlkreis zur Wahl zum ___________ Landtag in geheimer Abstimmung festgelegt hat, | ||||
| 2. | dass jeder/jede stimmberechtigte Teilnehmer/Teilnehmerin der Versammlung vorschlagsberechtigt war, | |||
| 3. | dass die Bewerber/Bewerberinnen Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. | |||
| Die von der Versammlung bestimmten zwei weiteren Teilnehmer (1) | ||||
| Datum | ||||
| Der Leiter/Die Leiterin der Versammlung (1) | ||||
| Name des Unterzeichners/der Unterzeichnerin in Druckschrift und Unterschrift | ||||
| Name der Unterzeichner in Druckschrift und Unterschrift | ||||
Die von der Versammlung bestimmten zwei weiteren Teilnehmer und der/die Leiter(in) der Versammlung dürfen nicht personenidentisch sein.
Die von der Versammlung bestimmten zwei weiteren Teilnehmer und der/die Leiter(in) der Versammlung dürfen nicht personenidentisch sein.