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§ 26 LBG - Grundsatz

Bibliographie

Titel
Landesbeamtengesetz (LBG)
Amtliche Abkürzung
LBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
2030-1

Die Vorschriften des Abschnitts gelten für Abordnungen, Versetzungen und Umbildung von Körperschaften zwischen den und innerhalb der in § 2 genannten Dienstherren.