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§ 34 VerfGHG - Zustellung der Anklageschrift

Bibliographie

Titel
Landesgesetz über den Verfassungsgerichtshof
Redaktionelle Abkürzung
VerfGHG,RP
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
1104-1

Die Anklageschrift wird dem Angeklagten von dem Vorsitzenden des Verfassungsgerichtshofes zugestellt.