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§ 4 LHO - Haushaltsjahr

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO)
Amtliche Abkürzung
LHO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

1Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr. 2Das Finanzministerium kann für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen.