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§ 145 SächsBG - Anwendungsbereich

Bibliographie

Titel
Sächsisches Beamtengesetz (SächsBG)
Amtliche Abkürzung
SächsBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
240-2/2

Kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte sind:

  1. 1.

    die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,

  2. 2.

    die Landrätinnen und Landräte,

  3. 3.

    die Beigeordneten,

  4. 4.

    die Verbandsvorsitzenden von Verwaltungsverbänden,

  5. 5.

    die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sowie

  6. 6.

    die Amtsverweserinnen und Amtsverweser.