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§ 49 LFischG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesfischereigesetz - LFischG)
Amtliche Abkürzung
LFischG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
793-4

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.