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§ 16a LBG LSA - Diagonaler Laufbahnwechsel innerhalb der Laufbahngruppe 1

Bibliographie

Titel
Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbeamtengesetz - LBG LSA) 
Amtliche Abkürzung
LBG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2030.77

Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für eine Laufbahn, die ausschließlich über das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 zugänglich ist, können auch ohne Erfüllung der Bildungsvoraussetzungen nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 zum Erwerb der Befähigung für eine Laufbahn, die demselben Fachministerium zugewiesen und ausschließlich über das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 zugänglich ist, zugelassen werden, wenn ein dienstliches Interesse besteht und sie erfolgreich an einem Auswahlverfahren teilgenommen haben. § 16 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.