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§ 17 ThürRKG - Übergangsbestimmung

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Thüringer Reisekostengesetz - ThürRKG)
Amtliche Abkürzung
ThürRKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2032-6

Bei Dienstreisebeginn vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes wird Reisekostenvergütung nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften gewährt.