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§ 37 KWG LSA - Feststellung des Ergebnisses der Bürgermeister-, Ortsvorsteher- und Landratswahl im Wahlgcbiet

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)
Amtliche Abkürzung
KWG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2020.13

Der Wahlausschuss stellt als Ergebnis der Bürgermeister-, Ortsvorsteher- und Landratswahl im Wahlgebiet fest, wie viele Stimmen auf jeden Bewerber entfallen sind und welcher Bewerber gewählt ist.