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Art. 43 SGB-SHREinOG - Änderung des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
Redaktionelle Abkürzung
SGB-SHREinOG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-12/1

(404-26)

In § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen vom 21. August 1995 (BGBl. I S. 1050, 1054), das zuletzt durch Artikel 26 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954) geändert worden ist, wird das Wort "Bundessozialhilfegesetz" durch die Wörter "Zwölften Buch Sozialgesetzbuch" ersetzt.