§ 1 FwG - Anwendungsbereich
Bibliographie
- Titel
- Feuerwehrgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- FwG,HH
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 2191-1
Dieses Gesetz findet Anwendung auf
- a)die Berufsfeuerwehr,
- b)die Freiwilligen Feuerwehren,
- c)die Werksfeuerwehren, soweit sie behördlich anerkannt oder auf behördliche Anordnung aufgestellt worden sind.