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§ 16 EigZulG - Ertragsteuerliche Behandlung der Eigenheimzulage

Bibliographie

Titel
Eigenheimzulagengesetz (EigZulG)
Amtliche Abkürzung
EigZulG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2330-30

1Die Eigenheimzulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. 2Sie mindert nicht die steuerlichen Herstellungs- und Anschaffungskosten.