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Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
(Verordnung über einfache Druckbehälter - 6. ProdSV)1

Bibliographie

Titel
Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über einfache Druckbehälter - 6. ProdSV)
Amtliche Abkürzung
6. ProdSV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
8053-4-9-1

Vom 6. April 2016 (BGBl. I S. 597(1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 2. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 54)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Bereitstellung auf dem Markt3
Konformitätsvermutung4
Abschnitt 2
Pflichten der Wirtschaftsakteure, Konformitätsbewertungsverfahren
Allgemeine Pflichten des Herstellers5
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers6
Bevollmächtigter des Herstellers7
Pflichten des Einführers8
Pflichten des Händlers9
Einführer oder Händler als Hersteller10
Angabe der Wirtschaftsakteure11
Konformitätsbewertungsverfahren12
Abschnitt 3
Notfallverfahren
Anwendung der Notfallverfahren12a
Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Behältern12b
Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben ist12c
Konformitätsvermutung auf der Grundlage von Normen oder gemeinsamen Spezifikationen12d
Priorisierung der Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden12e
Abschnitt 4
Marktüberwachung
Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure13
Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde14
Konforme einfache Druckbehälter, die ein Risiko darstellen15
Formale Nichtkonformität16
Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
Ordnungswidrigkeiten17
(weggefallen)18
Übergangsvorschriften19

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 45).

Artikel 1 der Verordnung zur Ablösung der Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt und zur Änderung der Druckgeräteverordnung vom 6. April 2016 (BGBl. I S. 597)