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§ 44a AufenthV - Gebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU

Bibliographie

Titel
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Amtliche Abkürzung
AufenthV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
26-12-1

An Gebühren sind zu erheben 109 Euro.