§ 2 HWaG - Einteilung der oberirdischen Gewässer
Bibliographie
- Titel
- Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
- Amtliche Abkürzung
- HWaG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 753-1
Die oberirdischen Gewässer mit Ausnahme des wild abfließenden Wassers werden eingeteilt in
- 1.Gewässer erster Ordnung:
die in dem anliegenden Verzeichnis aufgeführten Gewässer; - 2.Gewässer zweiter Ordnung:
alle anderen Gewässer.