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§ 18 GewStG - Entstehung der Steuer

Bibliographie

Titel
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
Amtliche Abkürzung
GewStG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
611-5

Die Gewerbesteuer entsteht, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen (§ 21) handelt, mit Ablauf des Erhebungszeitraums, für den die Festsetzung vorgenommen wird.