§ 12 SächsArchG - Architektenkammer Sachsen
Bibliographie
- Titel
- Sächsisches Architektengesetz (SächsArchG)
- Amtliche Abkürzung
- SächsArchG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 604-3/3
(1) Die Architektenkammer Sachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Dresden. Sie führt ein Dienstsiegel mit dem Wappen des Freistaates Sachsen.
(2) Die Architektenkammer Sachsen kann Untergliederungen bilden.