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§ 4 SHSG - Frankreichkompetenz und Brückenfunktion

Bibliographie

Titel
Saarländisches Hochschulgesetz (SHSG)
Amtliche Abkürzung
SHSG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
221-1

Die Hochschulen tragen durch gegenseitigen wissenschaftlichen Austausch mit Frankreich sowie frankophonen Gebieten der Großregion (Region Saarland-Lothringen-Luxemburg-Trier-Westpfalz-Wallonien) dazu bei, die Frankreichkompetenz des Saarlandes zu stärken und das Saarland als mehrsprachigen Raum deutsch-französischer Prägung sichtbar zu machen, indem sie insbesondere

  1. 1.

    Kooperationen mit französischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Forschung und Lehre auf- und ausbauen,

  2. 2.

    integrierte deutsch-französische, französische und frankreichorientierte deutsche Studiengänge anbieten und

  3. 3.

    frankreichbezogene Aktivitäten initiieren und unterstützen.

Die Hochschulen sollen hierzu geeignete, auch hochschulübergreifende Strukturen schaffen.