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§ 24 SOG M-V - Inkrafttreten der Verordnungen über die öffentliche Sicherheit oder Ordnung

Bibliographie

Titel
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz - SOG M-V)
Amtliche Abkürzung
SOG M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
2011-3

Verordnungen über die öffentliche Sicherheit oder Ordnung treten, soweit in ihnen nichts anderes bestimmt ist, am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.