§ 19 ThürRKG - Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Thüringer Reisekostengesetz - ThürRKG)
- Amtliche Abkürzung
- ThürRKG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 2032-6
Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.