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§ 74a SchulG LSA - Sonstige Kosten

Bibliographie

Titel
Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA).
Amtliche Abkürzung
SchulG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2231.1

Zu den nicht unter § 74 fallenden Kosten der Schulen der Sekundarstufen in Trägerschaft der kreisangehörigen Gemeinden gewähren Landkreise den kreisangehörigen Gemeinden Zuweisungen in Höhe von 70 v. H. als Zuschuss.