Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 23 FuttermV - Zulassungs- und Registrierungs-Kennnummer

Bibliographie

Titel
Futtermittelverordnung 
Redaktionelle Abkürzung
FuttermV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
7825-1-4

Die zuständige Behörde erteilt dem Betrieb

  1. 1.

    mit der Zulassung nach § 18 eine Zulassungs-Kennnummer und

  2. 2.

    mit der Registrierung nach § 21 eine Registrierungs-Kennnummer.