§ 9 BremWahlG - WahlbezirkeBibliographieTitelBremisches Wahlgesetz (BremWahlG)Amtliche AbkürzungBremWahlGNormtypGesetzNormgeberBremenGliederungs-Nr.111-a-1Für die Stimmabgabe wird jeder Wahlbereich in Wahlbezirke aufgeteilt.