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Anlage VII HmbBesG

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Besoldungsgesetz (HmbBesG)
Amtliche Abkürzung
HmbBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2032-1

gültig ab 1. Februar 2025

Familienzuschlag
(Monatsbeträge in Euro)

§ 45 Absatz 1§ 45 Absatz 2Gesamt
Stufe 1 (verheiratet) 161,32161,32
Stufe 2 (mit einem Kind) 161,32187,88349,20
Stufe 3 (mit zwei Kindern) 161,32375,76537,08
Stufe 4 (mit drei Kindern) 161,321.213,841.375,16
Stufe 5 (mit vier Kindern) 161,322.118,842.280,16

Für jedes weitere Kind erhöht sich der Familienzuschlag um weitere 905 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind

in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je 5,11 Euro

ab Stufe 3 (§ 45 Absatz 2) für jedes weitere zu berücksichtigende Kind

in Besoldungsgruppe A 3 um je 25,56 Euro,
in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro
und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro.

Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.